Pfeil Petitionsverfahren abgeschlossen!

Am Rande des Deutschlehrerkongresses vom 23.-25.10.1998 in Santiago beschloß eine Gruppe von Bundesprogrammlehrern, einen Brief an verschiedene Organe und Personen in der Bundesrepublik zu schreiben, um auf unsere Situation nach Beendigung des Auslandeinsatzes aufmerksam zu machen. Aufgrund der neuen Regierung erhoffen wir uns eine Änderung unseres bisherigen Status. Der VdLiCh (Verein deutscher Lehrer in Chile) hat auf der Hauptversammlung beschlossen, unseren Brief zu unterstützen.
Falls andere Programmlehrer in anderen Ländern unsere Aktion unterstützen wollen, können sie diesen Brief kopieren (oder nach spezieller Situation auch modifizieren) und ebenfalls an unten genannte Adressen schicken.

Hier der Brief im Wortlaut:

Die Bundesprogrammlehrkräfte in der ganzen Welt stehen in einem Arbeitsverhältnis mit der örtlichen Deutschen Schule oder anderen örtlichen Institutionen und unterliegen dem jeweiligen Arbeitsrecht des Gastlandes. Wir erhalten eine Zuwendung des Bundesverwaltungsamts, aus dem sich aber kein Dienst-, Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis im beamten-, arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Sinne ergibt. Die Zuwendung, die wir erhalten, unterliegt der Lohn- und Einkommenssteuer der Bundesrepublik.

Während unseres Einsatzes erfüllen wir auswärtige kulturpolitische Aufgaben. Wir "wirken an der Entwicklung und Festigung der kulturellen Beziehungen zum Gastland mit" (Auswärtiges Amt, AA/ZfA - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Bundesprogrammlehrkräfte).

Bei der Erfüllung dieser Aufgaben, die oft über den schulischen Bereich hinausgehen, nehmen wir, je nach Gastland, einige Entbehrungen in Kauf: schlechte medizinische Versorgung, nicht ausreichende soziale Absicherung, keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, Trennung von Familie und Freunden, interkulturelle Differenzen, soziale Isolierung, erschwerte Arbeits- und Lebensbedingungen, Arbeitsverbot für mitgereiste Ehepartner, Eingliederungsprobleme zu Beginn des Auslandeinsatzes und Wiedereingliederungsprobleme in Deutschland bei Beendigung des Einsatzes, insbesondere für unsere Kinder.

Bei Rückkehr nach Deutschland erhalten wir vom Bundesverwaltungsamt eine einmalige Übergangshilfe von 5.000,- DM (plus 500,- DM je geleistetes Auslandsjahr), jedoch nur, wenn wir nach drei Monaten keine Arbeitsstelle gefunden haben. Wir haben nach unserer Rückkehr keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe, was besonders die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenkasse verhindert und andere soziale Härten mit sich bringt.

Da es auch nicht möglich ist, bei Rückkehr sofort eine Stelle als Lehrer zu bekommen und die Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung aus dem Ausland sehr schlecht sind (wir können uns z. B. nicht persönlich vorstellen und haben auch keinen Einblick in Stellenausschreibungen), fordern wir, daß unsere Auslandstätigkeit für die Bundesrepublik Deutschland einer Tätigkeit gleichgestellt wird, aus der sich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (oder -hilfe) ergibt, wie es in Österreich schon der Fall ist. Natürlich sind wir bereit, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wie es schon bei der Rentenversicherung auf freiwilliger Basis möglich ist, zu zahlen, und bei Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, auf das Übergangsgeld zu verzichten.

Nachdem wir viele Jahre die Bundesrepublik im Ausland vertreten haben, sollten wir bei unserer Rückkehr nicht durch das soziale Netz fallen. Ein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung würde vielen von uns die Angst vor der Rückkehr nehmen und uns und unseren Kindern die soziale Eingliederung erleichtern.

Wir, die Bundesprogrammlehrer in Chile, bitten Sie, uns in unserem Anliegen zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen


Download des Briefes

Um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht nicht darum, Lehrern abzuraten, als BPLK ins Ausland zu gehen. Im Gegenteil: Ich war 5 Jahre als BPLK in Chile und möchte keinen Tag missen. Man macht wertvolle berufliche und persönliche Erfahrungen, lernt eine neue Kultur kennen und schließlich verdient man auch ganz gut. Da dem BVA in unserer Frage die Hände gebunden sind, wollen wir lediglich den Gesetzgeber veranlassen, eine Regelung bei unserer Rückkehr zu treffen.

Der Brief wurde adressiert an:

Reaktionen auf unseren Brief:

Der Petitionsausschuß bestätigt den Eingang unseres Schreibens und teilt mit, daß unsere Zuschrift geprüft werde und bittet um Verständnis, dass dies längere Zeit in Anspruch nehmen könne (Pet 1-14-05-2230-003475).
Inzwischen (25.2.99) ist das Petitionsverfahren so weit fortgeschritten, daß unsere Petition den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet wird. Nach abschließender Behandlung werden wir unterrichtet. (Wird hier natürlich bekannt gegeben.)
Am 19.5.1999 schreibt der Petitionsauschuss, dass 'auf Veranlassung eines zu ihrer Eingabe eingesetzten parlamentarischen Berichterstatters ergänzende Ermittlungen eingeleitet' wurden.
Im November 1999 werde ich noch einmal vertröstet. Angeblich wird in einer der nächsten Sitzungen über die Eingabe entschieden.
Inzwischen (Mai 2001) habe ich immer noch nichts gehört. Habe erneut eine Anfrage geschrieben und hoffe auf Antwort!
15. Juni 2001: Der Petitionsausschuss antwortet: "durch ein bedauerliches Büroversehen ist es versäumt worden, Ihren Vorgang nach Rücklauf von den Berichterstattern dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ich bitte Sie, dieses Versehen zu entschuldigen.
Die Beschlussfassung wird unverzüglich nachgeholt und ich werde Sie umgehend über das Ergebnis informieren." - Wird hier bekannt gegeben!
Das Petitionsverfahren ist abgeschlossen! Der Deutsche Bundestag hat unsere Petition beraten und am 5.7.2001 beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsauschusses (BT-Drucksache 14/6557), dessen Begründung beigefügt ist. Begründung lesen!
Damit ist der letzte Strick gerissen. Aber wie sagte schon Jack Nickelson in "Einer flog über das Kuckucksnest": "Ich hab es wenigstens probiert, verdammt nochmal!"

Die Ständige Konferenz der Kultusminister schreibt: " Zwar können wir keine Lösung in der von Ihnen geschilderten Situation anbieten, versichern Ihnen aber, dass wir alles in unseren Möglichkeiten Stehende tun werden, bei der Rückkehr nach Deutschland behilflich zu sein."

Der Beauftragte der Bunderegierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Staatsminister Herr Dr Naumann, übergab unseren Brief zur Beantwortung an das Auswärtige Amt. Hier die Antwort im Originaltext.

Hier die Antwort von der GEW

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Weitere Reaktionen werde ich hier bekannt geben!

ACHTUNG: In Hamburg gibt es seit Herbst 1997 einen eingetragenen Verein, der sich um Belange der Bundesprogrammlehrkräfte (speziell um die soziale Absicherung) kümmert. Dort sammeln sie auch Informationen darüber, was Programmlehrer nach ihrer Rückkehr machen können, wenn es mit der Einstellung in den innerdeutschen Schuldienst nicht klappt.
Der Verein scheint friedlich entschlafen zu sein. Jedenfalls hat sich auf der Homepage seit Jahren nichts getan. Hier ist trotzdem die Adresse:
Pfeil Programmlehrer e.V.

Weitere Links zum Thema Bundesprogrammlehrer:

Pfeil Verband Deutscher Lehrer im Ausland (VDLIA)
Pfeil Bundesverwaltungsamt
Pfeil Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Aktualisiert: 11. Juli 2001